ANFORDERUNGSPROFIL SCHULLEITERINNEN UND SCHULLEITER ANFORDERUNGSPROFIL SCHULLEITERINNEN UND SCHULLEITER Informieren, kommunizieren, repräsentieren Planen, organisieren, verwalten Lernzeit gestalten, beraten, beurteilen Darstellung basierend auf dem Anforderungsprofil des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Steuern, initiieren, motivieren, innovieren Kooperieren, delegieren, instruieren ... R T Ä T I G KEITEN Schulische Kooperations- partner Schule als Organisation Personal E D L E F S G N U L D N A H K O M P E T E N Z E N Sach- kompetenz Sozial- kompetenz Personal- kompetenz Das Bewerbungsverfahren Lernen und Lehren Vorweg sei es gesagt: Die Ge- schicke einer Schule hängen in hohem Maße von der Person der Schulleiterin/des Schulleiters ab. Des- halb geht bei der Auswahl einer neuen Schulleitung Qualität vor Schnelligkeit. Es lohnt sich, Zeit zu investieren, die richtige Per- son zu finden und gemeinsam mit Schulträger und Schulkonferenz auszuwählen. Ja, wir machen das ge- meinsam, wenn auch mit verteilten Rollen und Kompe- tenzen: Seit das Schulleiterbesetzungsverfahren 2014 landesweit neu konzipiert wurde, ist je eine Vertretung der Schulkonferenz und des Schulträgers Mitglied der Besetzungskommission. Auch die Chancengleichheitsbe- auftragte sowie die Schwerbehindertenvertretung haben die Möglichkeit, dabei zu sein. Doch der Reihe nach: Wir schreiben die Schulleitungsstellen meist im Zeitraum von Juli bis September aus, daran schließt sich ein drei- wöchiger Bewerbungszeitraum an. Nach Sichtung der Bewerbungen fordern wir bei der jetzigen Dienststelle dienstliche Beurteilungen an und terminieren das Ver- fahren zusammen mit den Mitgliedern der Kommission. Auch zwei Personen aus dem RPS gehören federführend dieser Kommission an. Das Verfahren ist aufwändig, weil die für eine Schulleitungstätigkeit erforderlichen Kompetenzen valide geprüft werden sollen. Es besteht aus den Modulen: Unterrichtsanalyse, Bearbeitung ei- ner schwierigen schulischen Alltagssituation, einer Prä- sentation und einem strukturierten Bewerbergespräch. Nach Durchführung aller Module verschriftlichen wir die SCHULLEITERIN UND SCHULLEITER ALS FÜHRUNGSPERSON Ergebnisse und leiten sie den Kommissionsmitgliedern zu. Die Bewerberin/der Bewerber stellt sich auch dem Schulträger, beispielsweise im Kreis- oder Gemeinderat oder im Schulausschuss, und der Schulkonferenz per- sönlich vor. Der Besetzungsvorschlag der Kommission wird dann der Schulkonferenz und dem Schulträger zur Stellungnahme zugeleitet. Stimmen diese zu, leiten wir diesen Besetzungsvorschlag im Bereich der Gymnasien und der Beruflichen Schulen dem Kultusministerium als Konsensentscheidung vor. Sollte der äußerst seltene Fall eintreten, dass ein Gremium sich gegen den Vorschlag ausspricht, wird dem Kultusministerium der Dissens vorgelegt, mit der Bitte um Entscheidung. Wir machen dann auch einen Vorschlag, wie aus unserer Sicht eine konsensuale Situation vor Ort hergestellt werden könnte. Bei Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real-, Gemeinschafts- schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren entscheidet über die Besetzung das RPS, mit Ausnahme eines Dissensfalles: Dann obliegt dem Ministerium die Entscheidung. Sobald diese ge- troffen wurde, wird das Ergebnis den unterlegenen Per- sonen mitgeteilt. Diese haben dann zwei Wochen Zeit, 34 JAHRESBERICHT 2020